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GESCHICHTE DER FEUERBESTATTUNG

Die ersten Formen der Feuerbestattung haben ihren Ursprung ca. 3000 v. Chr. in Europa und im Nahen Osten. In der europäischen Antike war die Feuerbestattung die häufigste Bestattungsform. Im europäischen Kulturkreis gehört die Einäscherung somit zu den ältesten überlieferten Bestattungsformen.

Im Christentum wurde die Feuerbestattung jahrhundertelang abgelehnt. Der Grund ist in einem engen, wörtlichen Verständnis der Auferstehung der Toten zu suchen. Wenn der Körper des Verstorbenen bei der Auferstehung wieder zum Leben erweckt werden sollte, durfte er nicht verbrannt werden. Die Erdbestattung orientierte sich dagegen an der Grablegung Jesu Christi.

785 verbietet Karl der Große im Edikt von Paderborn die Feuerbestattung als heidnischen Brauch, da nach damaliger Auffassung nur "dem vollständigen Leib die Auferstehung sicher sei". Nach dem 2. Vatikanischen Konzil wurde in den 60er Jahren das christliche Verbot einer Feuerbestattung aufgehoben.

Seit der Mitte des 19. Jahrhunderts wurde insbesondere von Freidenkern die Feuerbestattung propagiert. Im Laufe des 20. Jahrhunderts wurde die Feuerbestattung mehr und mehr akzeptiert. Heute wird die Feuerbestattung von vielen großen Weltreligionen akzeptiert. In deutschen Großstädten werden mehr als die Hälfte aller Beisetzungen als Feuerbestattungen durchgeführt.

In Deutschland ist die Feuerbestattung rechtlich der Erdbestattung gleichgestellt. Seit einigen Jahren entscheiden sich immer mehr Menschen aller sozialen Schichten für diese Form der Bestattung. Dabei spielen sowohl ästhetische und religiöse als auch wirtschaftliche Überlegungen eine Rolle. Die Feuerbestattung ist im Vergleich kostengünstiger und erfordert von den Hinterbliebenen geringere Aufwendungen für Grabaufbauten und Grabpflege.

Die Zahl der Feuerbestattungen weist in Deutschland eine steigende Tendenz auf:
Ließen sich vor zehn Jahren lediglich 25 % der Verstorbenen feuerbestatten, so sind es heute schon rund 40 %.

Die Feuerbestattung wird durch umfangreiche Gesetze und Vorschriften geregelt, die einen reibungslosen Ablauf garantieren.

Das Ignarium bietet Hinterbliebenen in Zusammenarbeit mit Bestattungsunternehmen einen individuellen, professionellen Service für eine stilvolle und würdige Einäscherung der/des Verstorbenen.