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SERVICE FÜR BESTATTER

Das Ignarium bietet Bestattungsunternehmen folgende umfangreiche Serviceleistungen.

  • 7 Tage / 24-Stunden Zugang
    für akkreditierte Bestattungsunternehmen

  • Zugangssystem
    mit Sicherheits-Pin-Pad und Sicherheitsüberwachung

  • Kundenorientiertes Preissystem,
    das auf fairer und wirtschaftlicher Basis fundiert

  • Tägliche Visite des Amtsarztes
    zur vorgeschriebenen zweiten amtsärztlichen Untersuchung

  • Särge für die Feuerbestattung
    (weitere Informationen siehe unten)

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Wichtige Informationen und Formulare können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen:

Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

Zugang für akkreditierte Bestatter
ist auch außerhalb der Öffnungszeiten
mit Pincode jederzeit möglich.


SARGSERVICE

Wir bieten für Bestatter den Service, Särge für die Feuerbestattung von namhaften Herstellern direkt im Ignarium zu beziehen, auch in überbreiter und überlanger Variante.

Für weitere Informationen können sie sich gerne an uns wenden.

BESTATTUNGSRECHT

Die Feuerbestattung ist in Rheinland-Pfalz zum einen durch das Bestattungsgesetz vom 4.3.1983 geregelt (§16 „Einäscherung und Einäscherungsanlagen"), zum anderen durch die Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes vom 20.6.1983 bzw. 6.3.1996 (§9 „Feuerbestattung", §10 „Einäscherungsverzeichnis"). Den Gesetzestext des Bestattungsrechtes in Rheinland-Pfalz sowie die Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes können unten auf dieser Seite heruntergeladen werden. 

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Wichtige Informationen und Formulare können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen: