Öffnungszeiten Montag bis Freitag: von 7:00 Uhr bis 19:00 Uhr sowie nach Vereinbarung
Zugang für akkreditierte Bestatter ist auch außerhalb der Öffnungszeiten mit Pincode jederzeit möglich.
SARGSERVICE
Wir bieten für Bestatter den Service, Särge für die Feuerbestattung von namhaften Herstellern direkt im Ignarium zu beziehen, auch in überbreiter und überlanger Variante.
Für weitere Informationen können sie sich gerne an uns wenden.
BESTATTUNGSRECHT
Die Feuerbestattung ist in Rheinland-Pfalz zum einen durch das Bestattungsgesetz vom 4.3.1983 geregelt (§16 „Einäscherung und Einäscherungsanlagen"), zum anderen durch die Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes vom 20.6.1983 bzw. 6.3.1996 (§9 „Feuerbestattung", §10 „Einäscherungsverzeichnis"). Den Gesetzestext des Bestattungsrechtes in Rheinland-Pfalz sowie die Landesverordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes können unten auf dieser Seite heruntergeladen werden.
DOWNLOADS
Wichtige Informationen und Formulare können Sie sich hier als PDF-Datei herunterladen: